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Regeln für Veranstaltungen, Fach- und Publikumsmessen, Gelegenheitsmärkte

Seit dem 16. April 2022 sind sämtliche Beschränkungen für Veranstaltungen und Zusammenkünfte aufgehoben.

Bei Zusammenkünften von mehr als 500 Personen hat der Verantwortliche einen COVID-19-Beauftragten zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen. Die Bezirksverwaltungsbehörde hat die Einhaltung des Präventionskonzepts stichprobenartig zu überprüfen. Dafür ist das Präventionskonzept während der Dauer der Veranstaltung bereitzuhalten und auf Verlangen der Bezirksverwaltungsbehörde vorzulegen.