Regeln für den Handel und für Dienstleistungsbetriebe
Ab 01. Juni 2022 (bis vorläufig 23. August 2022) ist die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske für alle Handels- und Dienstleistungsbetriebe ausgesetzt.
Ab 01. Juni 2022 (bis vorläufig 23. August 2022) ist die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske für alle Handels- und Dienstleistungsbetriebe ausgesetzt.