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Maskenpflicht

Ab 01. Juni 2022 (bis vorläufig 23. August 2022) ist die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske für die meisten Bereiche – etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln oder im lebensnotwendigen Handel – ausgesetzt.

Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gilt nur mehr in vulnerablen Bereichen, wie

  • Krankenhäuser,
  • Altenheime,
  • Pflegeheime,
  • Gesundheitsdienstleistungen.