Ab 01. Juni 2022 (bis vorläufig 23. August 2022) ist die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske für die meisten Bereiche – etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln oder im lebensnotwendigen Handel – ausgesetzt.
Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gilt nur mehr in vulnerablen Bereichen, wie