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Mit dem Flugzeug nach Oberösterreich

Bequem mit dem Flugzeug in die Landeshauptstadt Linz anreisen und Oberösterreich erkunden! Auf dem Linz Airport  landen nationale und internationale Linienflüge aus Frankfurt und Wien. Die Flüge werden von den Fluglinien Lufthansa und Austrian Airlines angeboten. Der Flughafen befindet sich in Hörsching in unmittelbarer Nähe zur Stadt Linz und ist mit dem Bus, per Bahn sowie mit dem Flughafenshuttle oder mit dem Taxi gut erreichbar.

© Foto: Blue Danube Airport Linz
Blue Danube Airport Linz

Weitere Flughäfen in der Nähe

Weitere Flughäfen, über deren internationale Verbindungen Oberösterreich rasch erreichbar ist, sind etwa der Salzburg Airport W.A. Mozart oder der Vienna International Airport Wien. Mit der direkten Zugverbindung der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) vom Flughafen Wien über den Wiener Hauptbahnhof ist Linz in rund 1:43 Stunden ohne Umsteigen erreichbar.

 Salzburg Airport W.A. Mozart

Flughafen München

Frankfurt Airport

Neues Einreise- und Ausreisesystem (EES)

Ab Herbst 2025 wird im Schengen-Raum – und damit auch in Österreich – schrittweise das neue Entry/Exit-System (EES) eingeführt. Es ersetzt den Pass-Stempel und erfasst Ein- und Ausreisen elektronisch.

Wer ist betroffen?

  • Das EES gilt für Reisende aus Nicht-EU-Ländern (z. B. Großbritannien, USA, Kanada oder Asien), die kurzzeitig – bis zu 90 Tage – in den Schengen-Raum einreisen.
  • Für EU-Bürger:innen sowie Reisende aus Schengen-Staaten außerhalb der EU wie Island, Norwegen, der Schweiz und Liechtenstein ändert sich nichts – für sie gilt das EES nicht.
     

Was ist neu?

Bei der Einreise werden im Zuge des EES künftig Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild aufgenommen. Diese Daten ersetzen den bisherigen Stempel im Reisepass. 
Da die Kontrolle etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen kann, empfiehlt es sich, etwas früher am Flughafen zu sein.
 

Wichtig zu wissen:

  • Die Einreise bzw. Registrierung im Rahmen des EES muss spätestens drei Tage vor der Reise beantragt werden.
  • Die bestehenden Visabestimmungen bleiben unverändert.
     

Weitere Informationen beim Bundesministerium für Inneres